Vereine können Sporthilfe vom Land beantragen
Sportministerin Susanne Eisenmann möchte die Vereine unterstützen. Bildquelle dpa

Das Kabinett hat ein Soforthilfeprogramm für Sportvereine und -verbände in Baden-Württemberg bewilligt. Ab sofort können Anträge gestellt werden.

Mit diesem Programm unterstützt das Land Sportvereine und Sportfachverbände, die unverschuldet in einen existenzgefährdeten Liquiditätsengpass geraten sind. 11,635 Millionen Euro stellt das Land zu diesem Zweck zur Verfügung. ,,Die Sportvereine sind Eckpfeiler und Stützen unserer Gesellschaft. Für mich ist deshalb klar, dass wir sie auch in dieser Situation nicht alleine lassen und die Folgen der Corona-Pandemie abmildern", erklärte Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann.
Die Inanspruchnahme der Mittel setzt voraus, dass die bestehenden Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind (insbesondere die Soforthilfe Corona für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Wirtschaftsministeriums und die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld) und aufgrund der Corona-Pandemie ein existenzgefährdender Liquiditätsengpass besteht. Sollte der Jahresabschluss wider Erwarten doch positiv ausfallen, ist die Soforthilfe bis zur Höhe des Überschusses entsprechend zurückzuzahlen.
Die Beantragung erfolgt über die regionalen Sportbünde und ist ab sofort bis zum 30. November möglich. Zur Beantragung ist eine eidesstattliche Versicherung durch die vertretungsberechtigte Person des Sportvereins bzw. der Sportfachverbände abzugeben.
Der Präsident des Badischen Sportbundes Freiburg, Gundolf Fleischer, bewertet diesen Schutzschirm der Politik ,,als ersten richtigen Schritt in die richtige Richtung. Dies hat der Sport mehr als verdient!"


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