Testspiele sind wieder erlaubt
Es darf wieder Fußball gespielt werden. Bildquelle Iris Rothe

Nachdem das Kultusministerium am Wochenende die Corona-Verordnung Sport bekanntgegeben hat, hat der SBFV am Mittwoch seine Vereine über die Konsequenzen für den Trainings- und Spielbetrieb informiert.

In einer knapp einstündigen Online-Veranstaltung wurden rund 300 Vereinsvertreter über die aktuellen Möglichkeiten durch die neue Verordnung informiert. Zusätzlich wird die Infoveranstaltung auch auf YouTube auf Abruf bereitgestellt.

Konkrete Perspektive

,,Es ist gut, dass wir nun eine konkrete Perspektive zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs haben. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass wir auch die Planungen für die Saison 2021/22, die von einem Beginn des SBFV-Rothaus-Pokals am 24./25. Juli ausgeht, umsetzen können", zeigt sich der für den Spielbetrieb zuständige Vizepräsident, Dr. Christian Dusch, erleichtert. Bedauerlich sei, dass es mangels Abstimmung zwischen den Landesministerien zu Irritationen über die Rahmenbedingungen für den Jugendbereich gekommen ist.

Jugendbereich nicht benachteiligen

,,Die jetzt gefundene Regelung, wonach die Schülerinnen und Schüler mit einer Test-Bestätigung der Schule auch am Vereinssport teilnehmen können, ist ein erster Schritt. Dieser zeigt aber, dass sich die Ministerien mit pragmatischen Lösungen schwer tun", so Dusch. ,,Durch die regelmäßigen Testungen in der Schule ist in aller Regel gewährleistet, dass Schüler, die im Verein Fußball spielen wollen, auch getestet sind. Wieso man dann noch die Schulen zur Ausstellung von Bescheinigungen zwingt und die Vereine in eine Überwacherposition bringt, kann ich nicht nachvollziehen", so Dusch.
Unabhängig davon aber versage die vorgeschlagene Lösung in den Ferien. ,,Deshalb müssen wir nochmals mit den zuständigen Ministerien das Gespräch suchen, um zu vermeiden, dass der Jugendbereich benachteiligt wird", so Dusch.

Vertrauen in Vereine

Der SBFV teilte im Rahmen der Videokonferenz auch mit, dass ab sofort wieder Freundschaftsspiele unter den jeweils geltenden behördlichen Vorgaben möglich sind. ,,Die rechtlichen Voraussetzungen lassen das zu, und wir wollen den Vereinen auch die Möglichkeit dazu geben, sich adäquat auf die neue Saison vorzubereiten", so Dusch. Man vertraue dabei auf das Verantwortungsbewusstsein der Vereine, die für die Durchführung und Einhaltung der Hygienemaßnahmen vor Ort zuständig sind.

Hygienekonzept aktualisiert

Zur Unterstützung der Vereine haben die Fußballverbände in Baden-Württemberg das bestehende Muster-Hygienekonzept aktualisiert und allen Vereinen bereitgestellt. Das Konzept und unter weitere Informationen sind auf der SBFV-Homepage unter www.sbfv.de/coronavirus zu finden. Sobald es veränderte Regelungen gibt, werden weitere Informationen angeboten.
Das Video der Infoveranstaltung finden Sie hier: https://youtu.be/gxQZo84jcuw


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