<p>Das Verbandsgericht des SBFV hat die eingelegte Berufung der Vereine SV Dörlinbach und FC Fischerbach gegen das Urteil des Sportgerichts Offenburg wegen des Einsatzes eines nicht einsatzberechtigten Spielers beim SV Gengenbach zurückgewiesen. Einem Spieler des SV Gengenbach wurde seinerzeit irrtümlicherweise durch einen Verbandsmitarbeiter das Einsatzrecht erteilt.<br /> Beide Vereine beantragten in ihrer Berufung, die verlorenen Spiele gegen den SV Gengenbach als gewonnen gewertet zu bekommen. Falls dies nicht möglich sei, beantragten die Vereine eine Neuansetzung der Spiele in ihrer Berufungsschrift.<br /> Das Sportgericht Offenburg hatte im erstinstanzlichen Urteil entschieden, die beiden Spiele SV Gengenbach - SV Dörlinbach und FC Fischerbach - SV Gengenbach neu anzusetzen. Diese Entscheidung bestätigte das Verbandsgericht. Der damals bei den Spielen nicht einsatzberechtigte Spieler des SV Gengenbach darf in den Neuansetzungen jedoch nicht mitwirken. In diesem Punkt korrigierte das Verbandsgericht das Urteil des Sportgerichts Offenburg. Wann die Spiele neu angesetzt werden, steht noch nicht fest.</p>